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Forex- und CFD-Gewinne versteuern: Steuerleitfaden für Trader in Deutschland

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Wer über ein Forex- oder CFD-Handelskonto Gewinne erzielt, muss diese in Deutschland versteuern - unabhängig davon, ob der Broker seinen Sitz in Deutschland, in einem anderen EU-Land oder ausserhalb der EU hat. Steuerlich zählen Gewinne aus dem Devisen- und CFD-Handel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 Einkommensteuergesetz (EStG) und unterliegen damit grundsätzlich der Abgeltungsteuer.

Für Trader sind vor allem drei Punkte entscheidend: der pauschale Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die seit dem Jahressteuergesetz 2024 wieder unbegrenzte Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften sowie die Frage, ob der Broker die Steuer automatisch abführt oder ob Sie selbst tätig werden müssen.

Diese Seite fasst die Rechtslage für 2026 verständlich zusammen. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung: Bei hohem Handelsvolumen, komplexen Konstellationen oder der Frage nach einer gewerblichen Einstufung gehört der Fall in die Hände eines Steuerberaters.

Die Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Zuschläge

Gewinne aus dem Forex- und CFD-Handel unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem festen Satz von 25 Prozent. Der Vorteil dieses Pauschalsatzes liegt darin, dass er unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz gilt, der bei höheren Einkommen deutlich darüber liegen kann.

Auf die 25 Prozent kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu. Entscheidend ist dabei die Bemessungsgrundlage: Der Soli wird nicht auf den Gewinn, sondern auf die festgesetzte Steuer berechnet. In der Summe ergibt sich damit eine Belastung von rund 26,375 Prozent des Gewinns.

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Sie beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern - jeweils bemessen auf die 25 Prozent Abgeltungsteuer, nicht auf den Gewinn selbst.

Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, können Sie in der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann den niedrigeren persönlichen Satz auf Ihre Kapitalerträge an.

Verlustverrechnung: Die 20.000-Euro-Grenze ist Geschichte

CFDs und viele Forex-Produkte gelten steuerlich als Termingeschäfte. Für Verluste aus Termingeschäften galt von 2021 bis 2023 eine viel kritisierte Sonderregel: Solche Verluste durften pro Jahr nur bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Wer in einem Jahr hohe Verluste und hohe Gewinne hatte, konnte dadurch Steuern auf einen wirtschaftlich gar nicht vorhandenen Gewinn zahlen.

Diese Deckelung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft. Verluste aus Termingeschäften lassen sich seither wieder in voller Höhe mit Kapitalerträgen verrechnen - ohne jährliche Obergrenze. Die frühere 20.000-Euro-Grenze ist damit nicht mehr in Kraft.

Nicht genutzte Verluste verfallen nicht. Sie werden vom Finanzamt festgestellt und als Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen, wo sie künftige Gewinne mindern. Handeln Sie bei mehreren Brokern, lassen sich Verluste des einen mit Gewinnen des anderen verrechnen; dafür benötigen Sie in der Regel eine Verlustbescheinigung, die Sie bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei Ihrem Broker beantragen müssen.

Deutscher oder ausländischer Broker: Wer führt die Steuer ab?

Ein ausländischer Broker nimmt Ihnen die Steuerpflicht nicht ab - er verlagert sie nur auf Sie. Wählen Sie zudem einen in der EU/im EWR regulierten Anbieter: Nur dort gelten die ESMA-Schutzregeln (unter anderem Hebelgrenzen und Negativsaldoschutz) und die europäische Anlegerentschädigung. Bei einem EU-Broker mit Sitz im Ausland bleibt im Streitfall die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes zuständig, nicht die BaFin.

Ob Sie selbst tätig werden müssen, hängt vom Sitz des Brokers ab. Deutsche Broker gelten als inländische Zahlstelle: Sie behalten die Kapitalertragsteuer (KESt) samt Solidaritätszuschlag bei jedem realisierten Gewinn automatisch ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab. Für den Anleger ist die Steuer damit in der Regel abgegolten - daher der Name Abgeltungsteuer.

Ausländische Broker - auch EU-regulierte Anbieter, etwa mit einer Lizenz aus Zypern - behalten keine deutsche Steuer ein. Die Gewinne fliessen brutto auf Ihr Konto. In diesem Fall sind Sie selbst verpflichtet, die Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, und zwar über die Anlage KAP. Die Steuer wird dann im Rahmen der Veranlagung festgesetzt.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres; wer sie über einen Steuerberater einreicht, hat länger Zeit. Führen Sie ein sauberes Handelsjournal und bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigungen des Brokers auf - sie sind die Grundlage Ihrer Angaben.

Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro bleiben steuerfrei

Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge - also auch Ihre Forex- und CFD-Gewinne - steuerfrei. Für zusammenveranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.

Bei einem deutschen Broker stellen Sie den Freibetrag über einen Freistellungsauftrag ein; bis zum freigestellten Betrag behält der Broker dann keine Steuer ein. Bei einem ausländischen Broker machen Sie den Pauschbetrag über die Anlage KAP in der Steuererklärung geltend.

Krypto: ein eigenes Steuerregime

Kryptowährungen folgen anderen Regeln als Forex und CFDs und fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Der Verkauf privat gehaltener Kryptowährungen ist nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei - unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Verkaufen Sie dagegen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sofern die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Jahr die Freigrenze von 1.000 Euro übersteigt (Wert seit 2024; die Freigrenze steht jedem Ehegatten einzeln zu und wird bei Zusammenveranlagung nicht zusammengerechnet). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Ein wichtiger Unterschied: Ein CFD auf Bitcoin oder eine andere Kryptowährung ist kein direkter Coin-Kauf, sondern ein Termingeschäft. Solche Krypto-CFDs unterliegen der Abgeltungsteuer und nicht der einjährigen Haltefrist.

Wann das Finanzamt den Handel als gewerblich einstuft

In aller Regel wird privates Trading als private Vermögensverwaltung eingeordnet und über die Abgeltungsteuer besteuert. Stuft das Finanzamt Ihre Tätigkeit jedoch als Gewerbebetrieb ein, ändert sich die Besteuerung grundlegend.

Anhaltspunkte für eine gewerbliche Einstufung können ein sehr hohes Handelsvolumen, ein händlertypisches, planmäßiges Auftreten am Markt oder der Handel auf fremde Rechnung sein. Es gibt keine feste Zahl an Trades und keine Umsatzgrenze, ab der die Gewerblichkeit automatisch beginnt - die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall.

Die Folge: Die Gewinne unterliegen dann nicht mehr der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern dem progressiven Einkommensteuertarif und zusätzlich der Gewerbesteuer. Weil die Einordnung folgenreich und rechtlich anspruchsvoll ist, sollten Vieltrader ihre Situation frühzeitig mit einem Steuerberater klären.

Oesterreich und die Schweiz: andere Regeln

Wenden Sie die deutschen Steuerregeln nicht auf die Schweiz an: Die Schweiz gehört nicht zur EU/zum EWR, ESMA-Vorgaben und die deutsche Abgeltungsteuer greifen dort nicht.

Die hier beschriebenen Regeln gelten für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. In Oesterreich und der Schweiz sieht die Rechtslage anders aus.

Oesterreich: Kapitalerträge unterliegen dort einer Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Satz und Detailregeln weichen von den deutschen ab; österreichische Trader klären ihre Situation am besten mit einem Steuerberater vor Ort.

Schweiz: Für private, nicht gewerbsmäßige Anleger sind Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei - ein grundlegend anderes System. Die deutschen Regeln (Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag, Anlage KAP) gelten für Schweizer Steuerpflichtige nicht; massgeblich sind die FINMA-Aufsicht und das schweizerische Steuerrecht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Forex- und CFD-Gewinne in Deutschland?
Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, in Summe rund 26,375 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent, berechnet auf die 25 Prozent). Liegt Ihr persönlicher Steuersatz darunter, ist über die Günstigerprüfung der niedrigere Satz möglich.
Gilt die 20.000-Euro-Grenze für die Verrechnung von Termingeschäft-Verlusten noch?
Nein. Die von 2021 bis 2023 geltende Deckelung auf 20.000 Euro pro Jahr wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft. Verluste aus Termingeschäften - dazu zählen CFDs - lassen sich wieder in voller Höhe mit Kapitalerträgen verrechnen, ohne jährliche Obergrenze; nicht genutzte Verluste werden vorgetragen.
Muss ich Gewinne bei einem ausländischen Broker selbst versteuern?
Ja. Ausländische Broker behalten keine deutsche Steuer ein. Sie müssen die Gewinne selbst über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Frist ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres, bei Abgabe über einen Steuerberater später.
Wie werden Krypto-Gewinne besteuert?
Kryptowährungen fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Der Verkauf privat gehaltener Coins ist nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei; bei Verkauf innerhalb eines Jahres gilt der persönliche Einkommensteuersatz, sofern die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr überschritten wird (Wert seit 2024, je Steuerpflichtigem). Krypto-CFDs sind dagegen Termingeschäfte und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag und wie nutze ich ihn?
Der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Bei einem deutschen Broker richten Sie dafür einen Freistellungsauftrag ein; bei einem ausländischen Broker machen Sie den Betrag über die Anlage KAP geltend.
Wann wird mein Trading steuerlich gewerblich?
Es gibt keine feste Trade- oder Umsatzgrenze; das Finanzamt entscheidet im Einzelfall anhand von Merkmalen wie sehr hohem Volumen, planmäßigem, händlertypischem Auftreten oder Handel auf fremde Rechnung. Bei einer gewerblichen Einstufung gelten der progressive Einkommensteuertarif und zusätzlich Gewerbesteuer - ein Fall für den Steuerberater.

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CFDs sind komplexe Instrumente und bergen wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Die Mehrheit der Kleinanlegerkonten verliert beim Handel mit CFDs Geld. Prüfen Sie, ob Sie die Funktionsweise von CFDs verstehen und ob Sie es sich leisten können, das hohe Verlustrisiko einzugehen. Diese Seite bietet allgemeine Informationen für 2026 und ist keine Steuer- oder Anlageberatung.